OLG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2016 - 9 W 84/16
Fundstelle
openJur 2016, 10223
  • Rkr:
Verfahrensgang
Tenor

Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers gegen den Senatsbeschluss vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen.

Gründe

Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Die rechtlichen Erwägungen des Beschwerdeführers mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2016 hat der Senat schon bei der Fassung des Beschlusses vom 7. November 2016 angestellt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde im Wege der Abhilfe auf eine mangels vorheriger Zulassung unstatthafte Beschwerde nicht zulässig ist und deshalb keine Wirkungen entfaltet. Daran hält der Senat fest. Dass der Beschwerdeführer in diesem Punkt anderer Meinung ist, begründet keine Gehörsverletzung. Die beabsichtigte Klärung der Frage, ob der Beschwerdeführer die Übersendung gerichtlicher Entscheidungen kostenlos verlangen kann, kann jederzeit herbeigeführt werden, wenn der Beschwerdeführer erneut eine gerichtliche Entscheidung anfordert, die Gerichtsverwaltung an ihrer Ansicht festhält, dass die Übersendung kostenpflichtig ist, und eine entsprechende Kostenrechnung erstellt.

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