1.
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr, Klapptische für Balkon/ Garten unter Angabe der Holzsorte "Bangkirai" bzw. "Yellow Balau" zu bewerben und/ oder zu verkaufen, wenn der Klapptisch tatsächlich nicht aus Bangkirai bzw. Yellow Balau besteht,
wenn dies geschieht wie in der Anlage K 4 wiedergegeben.
2.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot unter Ziff. 1. als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
3.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2014 zu zahlen.
4.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
5.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 € vorläufig vollstreckbar.