LG Dortmund, Urteil vom 19.05.1988 - 17 S 47/88
Fundstelle
openJur 2012, 72828
  • Rkr:
Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des

Amtsgerichts Lünen/Werne vom 16. Dezember 1987

wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil auch

die Kammer der Ansicht ist, daß die von der Beklagten

vorgenommene Mietminderung um 100,-- DM

monatlich angesichts der erwiesenen erheblichen

Lärmbelästigung durch die damals im Hause wohnenden

tamilischen Asylantenbewerber zulässig und

gerechtfertigt war.

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