OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.07.2010 - 5 U 205/07
Fundstelle
openJur 2012, 33249
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Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Dezember 2007 verkündete Urteil der 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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