Der Strafbefehl des Amtsgerichts Königstein/Ts. vom 31.07.2006 wird auf den Einspruch des Angeklagten vom 15.08.2006 dahin abgeändert, daß die Geldstrafe 80 Tagessätze zu je 100,– Euro beträgt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.