BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - V ZB 311/10
Fundstelle
openJur 2012, 148
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 84 T 244/10

Die für einen zulässigen Haftantrag notwendigen Angaben zur Durchführbarkeit der Abschiebung müssen sich auf das Land beziehen, in das der Betroffene abgeschoben werden soll, und müssen erkennen lassen, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in dieses Land üblicherweise möglich sind.

Tenor

Der erste Absatz des Tenors des Beschlusses vom 27. Oktober 2011 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss der Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin vom 18. November 2010 und der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. Oktober 2010 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.

Krüger Lemke Schmidt-Räntsch Stresemann Weinland Vorinstanzen:

AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 08.10.2010 - 383 XIV 432/10 B -

LG Berlin, Entscheidung vom 18.11.2010 - 84 T 244/10 B -