BGH, Beschluss vom 19.03.2020 - 3 StR 443/19
Fundstelle
openJur 2020, 6061
  • Rkr:
Tenor

1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 17. April 2019 im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

3. Die weitergehenden Revisionen werden als unbegründet verworfen.

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