BVerfG, Beschluss vom 22.09.1958 - 1 BvF 3/52
Titel
Volksbefragungsverbot
Fundstelle
openJur 2018, 6579
  • Rkr:
Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Antrag vom 20 . Juni 1952, durch den das Verfahren eingeleitet wurde, mit Schriftsatz vom 15. Februar 1957 zurückgenommen. Da es sich um ein Normenkontrollverfahren im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG handelt, führt die Zurücknahme des Antrages zwar nicht notwendig zur Einstellung des Verfahrens. Doch ist das Verfahren einzustellen, wenn, wie im vorliegenden Fall, Gründe für seine Fortführung im öffentlichen Interesse nicht vorliegen. (BVerfGE 1, 396 [414]).