Der Senatsbeschluss vom 8. Februar 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens in den Gründen unter II.3.d) dahingehend berichtigt, dass die Worte "Aussetzung des Gesetzes" durch "Auslegung des Gesetzes" ersetzt werden.
RiBGH Dr. Wahl ist urlaubsabwesendund deshalb an der Unterschriftgehindert.
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Hebenstreit Sander