OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2010 - I-6 U 71/10
Fundstelle
openJur 2011, 76014
  • Rkr:
Verfahrensgang
  • vorher: Az. 2 O 367/09

Zur Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (konkret: 160 km/h, statt 130 km/h).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 23.03.2010 verkündete Urteil der

2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.223,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.723,76 Euro seit dem 14.05.2009 und aus 500,00 Euro seit dem 20.08.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Beklagten 21% und der Kläger 79%. Von den Kosten des zweiten Rechtszuges tragen die Beklagten 22% und der Kläger 78%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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